Alptraum Alkoholkontrolle
Die Papiere bitte. Und einmal pusten. Besser, man hat jetzt nicht zuviel getrunken.
Das Problem: Wer Alkohol getrunken hat, kann Entfernungen schlechter einschätzen, reagiert langsamer, erkennt Rotlicht schlechter, bekommt einen Tunnelblick, irgendwann Gleichgewichtsstörungen und ein eingetrübtes Bewusstsein. Wer betrunken fährt, fährt oft zu schnell, überholt an den falschen Stellen, packt zu viele Menschen in sein Auto oder rammt andere beim Rückwärtsfahren. Auto- oder Motorradfahren mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut gilt deshalb als Ordnungswidrigkeit. Verhält man sich auffällig, kann man jedoch schon ab 0,3 Promille dran sein. Ab 1,1 Promille beginnt der Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, man macht sich strafbar. Das ist auch durchaus verständlich: Rund jeder siebte Verkehrstote in Deutschland stirbt an den Folgen eines Alkoholunfalles.
Die Promille
Wie viel man verträgt, hängt vor allem von Körpergewicht, Geschlecht, Trinkgeschwindigkeit und Magenfüllung ab. Mit der so genannten Widmark-Formel lässt sich der Alkoholpegel relativ genau berechnen: Der konsumierte Alkohol in Gramm dividiert durch das Produkt aus Körpergewicht in Kilogramm und Widmark-Faktor (0,6 für Frauen und 0,7 für Männer) ergibt den Blutalkoholanteil in Promille. Ein halber Liter Bier enthält etwa 20 Gramm Alkohol, ein Viertel Wei§wein ebenfalls, ein Viertel Rotwein etwas mehr. Ein Schnaps enthält im Schnitt 6,5 Gramm. Ein Mann von durchschnittlichen 70 Kilo bleibt nach einem halben Liter Bier oder einem Glas Wein deutlich unter der 0,5-Promille-Grenze, bei einer leichten Frau wird es schon knapp. Da der Körper pro Stunde ungefähr 0,15 Promille abbaut, hat es aber unterschiedliche Auswirkungen, Getränke schnell hintereinander zu trinken oder über den ganzen Abend zu verteilen. Zu einem reichhaltigen Essen, das die Verteilung des Alkohols im Körper weiter verzögert, verträgt ein kräftiger Mann normalerweise auch zwei Bier, ohne 0,5 Promille zu überschreiten. Wer sich bis spät in die Nacht betrinkt, um eine lustige Gleichgewichtsstörung auszulösen oder im Vollrausch seine Hemmungen zu verlieren, wird aber auch am folgenden Morgen noch nicht wieder fahrtüchtig sein.
Die Kontrolle
Ein auffälliger Schlenker erregt Verdacht genug, von einer Polizeistreife angehalten zu werden. Bei einer Standardkontrolle wird bei der leichtesten Fahne eine Alkoholkontrolle durchgeführt. Man wird aufgefordert zu blasen. Ein elektrochemischer Sensor des Testgerätes misst den Alkohol, den die Lungenbläschen in die ausgeatmete Luft abgegeben haben. Wer bei diesem Test weniger als 0,5 Promille hat, darf normalerweise weiterfahren. Liegt man über 0,3 und verhält sich auffällig, kann die Polizei die Blutabnahme anordnen — wenn man 1,1 Promille überschreitet oder der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, sind dafür nicht einmal Auffälligkeiten nötig. Zum Blutabnehmen wird man meistens auf die Wache gebracht — oder gleich ins nächste Krankenhaus. Wenn das Auto blöd steht, wird es in der Zwischenzeit abgeschleppt — schließlich ist man zu betrunken um zu parken. Fahrradfahrer können übrigens auch Ärger bekommen, allerdings erst ab 1,6 Promille. Als Fußgänger darf man entgegen aller Gerüchte so betrunken sein, wie man es für nötig hä lt.
Die Tricks
Bis zu einem gewissen Grad lässt sich das Ergebnis älterer Atem-Alkohol-Kontrollgeräte durch Hyperventilieren manipulieren. Das ist allerdings unfair. Weil in Deutschland niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten, muss man Fragen nach dem Alkoholkonsum grundsätzlich nicht beantworten. Auch die Atemkontrolle findet — genauso wie der Speicheltest, mit dem Drogenkomsum nachgewiesen werden kann — auf freiwilliger Basis statt. Liegt man knapp an der Promillegrenze, kann das den Führerschein retten: Auf dem Weg zur Wache und weiter ins Krankenhaus wird Alkohol abgebaut, theoretisch „gewinnt“ man also 0,2 Promille. Der Blutabnahme sollte man sich aber nicht widersetzen, sonst kann man mit Festhalten, Handschellen oder Fußfesseln gezwungen werden mitzumachen. Weitere Tests zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit wie die Finger-Finger-Probe, die Finger-Nasen-Probe, die mehrfache Drehung um die eigene Achse oder die Kehrtwende auf einem Strich sollte man allerdings verweigern. Sie können im Zweifelsfall gegen einen verwendet werden. Die Ausrede, man sei als regelmäßiger Trinker einen gewissen Pegel gewöhnt, hilft nichts: Nicht der subjektiv wahrgenommene Rauschzustand zählt, sondern der objektiv messbare Alkohol im Blut.
Die Konsequenzen
Bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit macht man sich schon ab 0,3 Promille Alkohol oder einer beliebigen Menge Drogen im Blut wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Die Folgen: Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und mindestens zehn Monate Fahrverbot. Baut man einen Unfall, wird es noch teurer, außerdem verweigern Versicherungen mindestens einen Teil aller Zahlungen. Ab 0,5 Promille hat man unabhängig vom Fahrverhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen, der Führerschein ist einen Monat weg, es gibt vier Punkte und mindestens 250 Euro Bußgeld. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntauglich, zahlt eine Geldstrafe, und der Führerschein wird beschlagnahmt. Bei mehr als 1,6 Promille gibt es den Führerschein nur gegen Vorlage einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurück. Die kostet rund 500 Euro, doch mit den psychologischen Schulungen, ohne die man eine Veränderung des Trinkverhaltens kaum nachweisen kann, kommen schnell einige tausend Euro zusammen. Wer unter Einfluss von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetamin gefahren ist, begeht übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit — so lange keine Beweisanzeichen für Fahrunsicherheit bestehen. Allerdings drohen verkehrsunabhängige Konsequenzen. Außerdem verliert man wegen des Verdachts auf regelmäßigen Konsum dann doch oft den Führerschein. Der Gegenbeweis fällt in diesem Fall außerordentlich schwer.
Tags: Betrunken sein





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