id.cay 19.03.2010, 09:04 Uhr 2 2

Nicht egal, aber ganz gleich

Geld & Gleichheit, Geschäft & Mensch, FDP & Sozialdemokraten, Politik & Leben passen mal wieder wunderbar zusammen. Wenn ihr mich kurz spinnen lasst.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder auch Antidiskriminierungsgesetz ist die teilweise Umsetzung europäischer Richtlinien zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von 2006. Darin werden Kriterien genannt, nach denen nicht gegen oder gerade für Menschen gehandelt werden darf, nach denen sie nicht benachteiligt oder bevorzugt, diskriminiert werden dürfen.
Das ganze passt hervorragend zum Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Darin steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Warum bei der Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes einige Aspekte (Soziale Herkunft, Sprache, Politische Anschauung) weggelassen worden kann ich euch nicht beantworten.
Das ist auch einer der Kritikpunkte der FDP gewesen (allerdings ein geheuchelter Kritikpunkt, als wäre es DAS, was die FDP am Gesetz gestört hätte). Im Grunde deckt sich die ganze Sache auch wunderbar mit dem liberalen Prinzip der Chancengleichheit, aber die großen Unternehmen, Sponsoren der FDP und die großen Unternehmer, Wähler der FDP, fürchteten sich vor diesem Gesetz. Fürchteten sich vor Gerichtskosten und Strafzahlungen, die nur hätten dadurch vermieden werden können, dass sie niemanden diskriminieren. Was für eine Vorstellung.

Schrauben wir also etwas an unserem Gleichbehandlungsgesetz herum, es ist schließlich unseres. Der erste Schritt ist also zunächst, dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Antidiskriminierungsgesetz neben den bestehenden Kriterien (Hautfarbe, Ethnie, Geschlecht, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Sexuelle Identität) folgende hinzuzufügen, wie sie auch in der EU-Grundrechtecharta zu finden sind: Soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit und Vermögen.

Derzeit sieht das Gesetz so aus, dass Betroffene die Möglichkeit haben vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz zu fordern. Das passiert nur in Einzelfällen und ausschließlich wenn es um Arbeitsverhältnisse geht. Tatsächliche Diskriminierung im Alltag ist nach wie vor vorhanden und wird von unserem Gesetz kaum belästigt.

Drei Beispiele aus unser aller Alltag:
In den Spalt zwischen S-Bahn und Bahnsteig passt ein ganzer Rollstuhl. Obwohl viele Menschen mit Behinderung mit einem Betreuer unterwegs sind, reicht ein Helfer nicht aus. Je nach Gewicht müssen zwei bis drei Helfer den Rollstuhl hinüberheben.
Die katholische Kirche stellt immer noch keine weiblichen Priester ein. Erklärt wird das durch die Tradition. Die Menschen hätten seinerzeit nur in den Grenzen ihrer Zeit denken können (Engel ja, Gleichberechtigung der Frauen nein, aha). Warum die katholische Kirche nicht auch heute der Tradition folgt, in den Grenzen ihrer Zeit (Engel nein, Gleichberechtigung der Frauen ja) zu denken, bleibt wohl unbegründet.
Ein aktueller Fall: Jannine Menger-Hamilton, Tochter eines Briten und einer Italienerin, niedersächsisches Abitur, Studium der Germanistik und der Religionswissenschaften, musste zweieinhalb Jahre um ihre Einbürgerung bangen: Weil sie Pressesprecherin der Linken in Schleswig-Holstein ist.

Ein Beispiel aus unser aller NEON:
Ausgabe vom April 2010. Seite 32. Alterstorheit. Bei Verdienst und Kündigungsschutz werden junge Arbeitnehmer durch das Senioritätsprinzip von 1926 diskriminiert. Dagegen hat nun glücklicherweise der europäische Gerichtshof entschieden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz könnte so etwas verhindern, doch dafür müsste zunächst jemand klagen. Und dabei sollte es Aufgabe des Staates sein, für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung zu sorgen, es sollte Aufgabe der Staatsanwaltschaft werden Unternehmen, Kommunen und Verantwortliche jeder Art zu dieser Verantwortung zu ziehen.
Die deutsche Bahn müsste unter Druck gesetzt werden, S-Bahnen aufzurüsten oder auszutauschen, zum Beispiel mit den Eurobahnen, die eine ausfahrbare Rampe haben. Exklusive Fahrstühle in Bahnhöfen, Flughäfen und allen öffentlichen Gebäuden die tagtäglich Menschenmassen bewältigen. Barrierefreie Websites als Pflicht für jedes Unternehmen. Die katholische Kirche müsste vor Gericht ihre Einstellungspolitik erklären und rechtfertigen, denn Kirchen sind keine Sonderfälle. Auch das niedersächsische Innenministerium geriete in Erklärungsnot, Minister Uwe Schünemann müsste gehen.

Würde sich der Staat als Institution doch nur der Durchsetzung seines und unseres Gesetzes annehmen. Regelmäßige Strafzahlung in Relation zum Schaden der den diskriminierten Gruppen zugefügt wird, würden in Nullkommanichts (Nullkommanichts = Sagen wir in fünf Jahren) die Unternehmen, die Kommunen und die Verantwortlichen jeder Art jeden Anlass zu Strafzahlungen, jede durch das Gesetz erfasste Diskriminierung, entfernen.
Ein wunderbarer Sieg für unser Grundgesetz.

PS: Eine Frage wäre noch, was mit dem Geld anzufangen ist. Klar, wir haben ein Haushaltsloch, aber würde das Geld dazu genutzt würde die Durchsetzung des Gesetzes nicht als solche charakterisiert sondern als Schikane um dem Staat Geld einzubringen (Vergleich Blitzer). Wie wäre es, wenn mit dem Geld die Konsequenzen, die die Bestraften aus dem Gesetz ziehen, mitfinanziert würden. Die Bestraften bekommen ihr Geld also teilweise zurück, nur dass es diesmal einen bestimmten Zweck erfüllt, nämlich den Anlass der Diskriminierung zu entfernen. Beispiel: Die Bahn bezahlt eine Strafe. Die Bahn bekommt aber einen Teil der Strafe zurück, weil damit ein bestimmter Prozentsatz der Kosten der neuen Fahrstuhlrampen an S-Bahnen vom Staat bezahlt wird. Hört sich – für mich – fair an.

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Kommentare

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    (Nullkommanichts = Sagen wir in fünf Jahren)

    ^^
    Sehr schön ausgedacht, schickst du es dem Guido...?!

    19.03.2010, 11:54 von sun-chan87
    • 0

      @sun-chan87 Neee, wenn der Vorschlag von der FDP kommt würde er doch von der CSU abgeblockt.

      19.03.2010, 14:36 von id.cay
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    Das wäre aber nicht im Interesse der regierenden Rechten.
    Ebenso wenig wie das NPD-Verbot, um ein weiteres, besonders peinliches Beispiel zu nennen.

    19.03.2010, 11:40 von Transgressor
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