Für Essen und Trinken: 3,69 Euro täglich
aus der Süddeutschen Zeitung vom 24.11.2006 - leider nicht online lesbar, deshalb hier und nicht als web-link!
Der Sozialstaat garantiert ein Existenzminimum, bedient sich aber dabei unanständiger Tricks
Von Heribert Prantl
Das Existenzminimum, so möchte man meinen, ist klar zu definieren: Es handelt sich um den Geldbetrag, von dem ein Mensch in Deutschland gerade noch leben kann. Doch das Recht, das das Existenzminimum regelt, ist ein rechter Wirrwarr. Das Minimum liegt einmal hoch und einmal niedrig, je nachdem, um welchen Menschen es geht. Im Unterhaltsrecht beträgt das Existenzminimum, dort Selbstbehalt genannt, 840 Euro. So viel muss dem, der Unterhalt an Frau und Kinder zu zahlen hat, von seinem Gehalt verbleiben, der Rest wird notfalls weggepfändet. Langzeitarbeitslose haben anscheinend ein sehr viel niedrigeres Existenzminimum: Der Hartz-IV-Empfänger muss, jenseits der Mietkosten, mit 345 Euro im Monat auskommen; das Bundessozialgericht hat dies soeben in einem Grundsatzurteil bestätigt. Und bei einem Asylbewerber ist das Existenzminimum noch viel magerer.
Es ist offensichtlich so: Das Existenzminimum steht unter unter Finanzierungsvorbehalt. Es wäre an der Zeit, sich darüber grundsätzliche Gedanken zu ma- chen; es handelt sich um die Konkretion der Unterschichten-Debatte. Die Bundessozialrichter haben sich in ihrer Hartz-IV-Entscheidung davor ge- drückt und diese Aufgabe dem Bundes- verfassungsgericht überlassen. Dort sind zwar die Grundsatzfragen gut aufgeho- ben - aber wie ergeht es einem Alg-II- Empfänger bis dahin? Ihm stehen nach den Berechnungsposten, aus denen sich die 345 Euro zusammensetzen, derzeit täglich 3,69 Euro für Nahrungsmittel, 60 Cent für öffentliche Verkehrsmittel und 0,05 Euro für Kinderschuhe zur Verfügung. Es gibt ein paar junge Journalisten, die beklemmende Reportagen darüber geschrieben haben, wie es einem ergeht, und wie sich das Leben dramatisch verändert, wenn man mit solchen Beträgen auskommen muss. Ein solcher Selbstversuch hätte ein schönes Beweismittel sein können, einem Bundessozialrichter gut angestanden und die Entscheidungsfindung nachhaltig beeinflusst. Die Richter haben nicht einmal einen Inflationsausgleich angemahnt. Es gibt Menschen in Deutschland, die es, verschuldet oder unverschuldet, noch nie geschafft haben, auf eigenen Beinen zu stehen; und es gibt solche, die das lang genug konnten, es aber dann nicht mehr schaffen. Der Sozialstaat verspricht ihnen das Existenzminimum, Alg II genannt, bedient sich aber dabei unanständiger Tricks: Für die Berechnung dienen die durchschnittlichen Verbrauchskosten unterer Einkommensschichten als Maßstab. Der Gesetzgeber hat aber das Minimum nicht anhand der aktuellen Vergleichszahlen bemessen, sondern mit- tels solcher, die acht Jahre vorher erho- ben worden waren; und er hat etliche Posten aus dem sogenannten Warenkorb ein- fach herausgenommen: für Bildung und Kinderbetreuung - null Euro. Das Mindeste, was vom Gesetzgeber bei der Festlegung des Existenzminimums verlangt werden kann, ist dies: Es muss dabei mit rechten Dingen zugehen."Wichtige Links zu diesem Text"
http://www.sueddeutsche.de/






Kommentare