Deutsch ins Grundgesetz? Klar!!!
Dann bitte aber auch das Bundeswappen, das Bundestier und natürlich die Nationalhymne.
Eine Bundesblume, eine Bundesfarbe und eine Bundesspeise sollten bestimmt und ebenfalls in die Verfassung hineingeschrieben werden!
Mein Vorschlag für die Verfassungsänderung:
Artikel 22
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
(3) Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.
(4) Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie entspricht der früheren österreichischen Kaiserhymne Gott erhalte Franz, den Kaiser von Joseph Haydn.
(5) Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(6) Das Nationaltier der Bundesrepublik Deutschland ist der Adler.
(7) Neue Bundessymbole können durch Bundesgesetze, welche der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf, eingeführt werden.
Klingt unnötig? Ist es auch! Genau sowie der Vorschlag Deutsch als Nationalsprache in die Verfassung aufzunehmen. Er ist UNNÖTIG, mehr aber auch nicht. Er ist keine Rückkehr zum Nationalismus, er ist kein Rassismus, er ist keine Ausgrenzung von Ausländern und erst Recht nicht ein Armutszeugnis für die Gesellschaft, wie es CSU-Generalsekretär Karl Theodor zu Guttenberg formulierte.
Warum? Weil ein solches Bekenntnis in der Verfassung keinerlei Wirkung entfaltet. Zwar suggerierte die Bild-Zeitung mit der Überschrift „Muss ich Strafe zahlen, wenn ich Fremdwörter benutze?“, dass die Regelung eine gewisse Verbindlichkeit auslösen könnte, doch trifft diese Annahme nicht zu. Das deutsche Grundgesetz kennt nur sehr wenige sogenannte subjektive Rechte, die allgemein als Grundrechte bekannt sind. Diese erlauben den Bürgern dem Staat gegenüber Forderungen zu erheben. Etwa auf Meinungsfreit, Freiheit im Allgemeinen, den besonderen Schutz der Ehe etc. Die restlichen Regelungen der Verfassung betreffen die Staatsorganisation. Aber Regelungen, die den Bürger binden sind der Verfassung unbekannt.
Was bedeutet für die geforderte Regelung?
Dem Bürger gegenüber könnte eine derartige Regelung klarstellen, dass die Kommunikationssprache der und gegenüber der deutschen Verwaltung Deutsch ist. Dazu braucht man allerdings keine Verfassungsänderung. Denn dies regelt bereits § 23 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes. Ähnliches regelt die §§ 184 ff. des Gerichtsverfahrensgesetzes für Gerichte. Den Gerichten sind hier allerdings auf Grund des Fair-Trial Grundsatzes klare Grenzen gesetzt. Deutsche Gerichte müssen in Verfahren Dolmetscher hinzuziehen, wenn Personen der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Daran ändert auch eine Verfassungsänderung nichts.
Zwingend und sinnvoll wäre eine derartige Regelung nur in Staaten mit mehreren gleichberechtigten Nationalsprachen. Etwa Schweiz, Canada, Indien oder Belgien. In diesen Staaten würde eine derartige Regelung die Gleichrangigkeit mehrerer Sprachen auf Verfassungsebene zum Ausdruck bringen. Ebenso würde eine derartige Regelung Sinn ergeben, wenn es darum geht Sprachen von Minderheiten in einer Nation zu schützen. Etwa bei den Katalanen in Spanien. Aber in einem Staat, in dem es ohnehin nur eine offizielle Sprache gibt, macht eine derartige Regelung in der Verfassung wenig Sinn.
Einigen mag jetzt die Frage in den Sinn gekommen sein, warum dann die Bundesflagge oder die Hauptstadt in der Verfassung Erwähnung finden. Die Aufnahme der Bundesflagge hat enormen historischen Symbolcharakter. Die schwarz-rot-goldene Flagge stand bereits im frühen 19. Jahrhundert für Einigkeit, Recht und Freiheit. Nach dem 3. Reich wollte man mit dieser Flagge an diese frühe demokratische Tradition erinnern und anknüpfen. Die historische Bedeutung von Berlin als Hauptstadt ist zwar auch unbestritten, aber die Regelung diesbezüglich ist sehr jung (2006)und meines Erachtens genauso unnötig, wie die angeregte Regelung bezüglich der Sprache. Denn die Hauptstadt erkennt man zwangsläufig am Regierungssitz. Dazu bedarf es keiner Eerwähnung in der Verfassung. Schließlich schreibt in einer Hausordnung auch nicht rein, wo sich das Erdgeschoß befindet.
Im Ergebnis bleit zu erwähnen, dass zu viele (unnötige) Bestimmungen die Verfassung verwässern. Dabei ist das Grundgesetz bisher eine Verfassung, bei welcher sich Verfassungsinhalt und Verfassungsrealität nahe zu decken. Dies ist im internationalen Vergleich nicht unbedingt selbstverständlich. Deshalb sollten wir daran festhalten. Es ist sicher nicht falsch oder ausgrenzend die Nationalsprache in die Verfassung aufzunehmen. Es ist nur unnötig. Und etwas so Wertvolles wie die Verfassung sollte man nicht wegen jeder Lappalie bemühen. Wäre doch schade drum, wenn wir zum Schluss mit einer Verfassung dastünden, die nur noch einen Symbolcharakter hat.






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