Der Schäuble schützt das Recht
hieß es 1933 und die Idee ist wohl wieder aktuell. Jetzt wird sie nicht mehr von Carl Schmitt propagiert sondern von Wolfgang Schäuble.
"Der Führer schützt das Recht" überschrieb Carl Schmitt 1934 einen Beitrag, in dem er die gegen jeglichen rechtlichen Standard verstoßenden Maßnahmen der "Nacht der langen Messer" und die nachfolgenden (!) rechtlichen Begründungen rechtfertigte.
Genutzt hat ihm das wenig. Zwar war er eine Zeit lang der Haus- und Hofjurist des Dritten Reiches, er wurde aber nach 1936 weitestgehend kaltgestellt. Nach 1945 erinnerte man sich bei ihm ausnahmsweise an seine Tätigkeit, er blieb einer der ganz wenigen Professoren, die nie wieder an einer Universität lehren durfte. Der Schutz des Führers nutzte dem Recht übrigens auch sehr wenig, im Laufe der Zeit erodierte jegliche Rechtsstaatlichkeit und das auch noch sehr schnell.
Der Gedanke des Schutzes des Rechts scheint jetzt wieder aufzuleben. Unser aller oberster Schützer, Innenminister Wolfgang Schäuble, hatte die Idee, dass der Rechtsstaat geschützt werden muss. Nämlich vor bösen Elementen, insbesondere Terroristen und gewöhnlichen Kriminellen, die an allen Ecken lauern und den Bürgern und insbesondere dem Staat nach dem Leben trachten. Das darf gerade er sich natürlich nicht gefallen lassen und so macht er sich mit einigen Helfershelfern daran, den armen Staat gegen die Bedrohung von außen und innen zu schützen. Dabei haben es ihm insbesondere Flugzeuge angetan, aber auch jegliche andere Form der Überwachung findet seinen Beifall. Also werden andauernd neue großes Gesetzesvorhaben angeschoben, um die angeblich stark gefährdete Sicherheit zu erhöhen. Da das natürlich alles nicht ganz einfach ist und erhebliche Einschränkungen bei Grundrechten aller Bürger mit sich bringt, muss der oberste Schützer an die Grenzen des Erlaubten gehen, dahin wo bisher noch niemand gegangen ist. Und manchmal auch darüber hinaus. Der Schutz des Rechts scheint also nur um den Preis des Rechtsbruchs möglich zu sein.
Dummerweise - oder glücklicherweise, je nach Standpunkt - haben auch die Väter der Verfassung von Carl Schmitt gelernt und das Bundesverfassungsgericht geschaffen. Das betätigt sich derzeit mit Vorliebe als Sicherheitsgefahr und verwirft mit schöner Regelmäßigkeit die Projekte der obersten Schützer, weil sie es mit der Verfassung nicht so genau nehmen. Ein paar Beispiele? Das Luftsicherheitsgesetz (genau, das mit dem Abschuss von Flugzeugen), die automatische Auswertung von Nummernschildern bei Verkehrskontrollen, die Rasterfahndung nach dem 11. September 2001, der erste Anlauf beim großen Lauschangriff... das Urteil lautete immer gleich: verfassungswidrig. Da stellt sich natürlich die Frage, wie jemand das Recht schützen will, der es permanent verletzt. Dass zumindest die Möglichkeit besteht muss auch dem Innenministerium bewusst sein. Wer als Straftäter so handelt wird trotzdem als vorsätzlicher Straftäter gesehen. Wolfgang Schäuble, vorsätzlicher Verfassungsbrecher? Das ist eigentlich keine gute Bewertung für einen "Verfassungsminister".
Aber als ob das nicht reichen würde erwägt unser oberster Schutzherr jetzt, die Verfassung so zu ändern, dass er Flugzeuge abschießen lassen darf. Wenn also die Verfassung nicht zum Recht passt muss man sie eben ändern. Bisher war es immer umgekehrt, das Recht hat sich an die Verfassung angepasst, auch wenn es manchem nicht gepasst hat.
Diese Idee wiederum finden zumindest einige Verfassungsrichter nicht ganz so gut. Also ereignete sich etwas wirklich neues: Hans-Jürgen Papier, seines Zeichens Präsident des Bundesverfassungsgerichts und auch zuständig für Grundrechsurteile, gab letzte Woche dem Spiegel ein Interview. Das ist schon selten, noch seltener war der Inhalt. Während normalerweise Verfassungsrichter Äußerungen zu politischen Themen, insbesondere zu solchen, die Gegenstand eines Urteils sein könnten, verweigern, sprach Papier sehr offen. Und sagte, dass er die Sicherheitsgesetzgebung bedenklich und insbesondere alle Versuche, Flugzeuge mit Unschuldigen abschießen zu wollen und das gesetzlich oder in der Verfassung zu regeln, zum Scheitern verurteilt seien, weil sie einen eindeutigen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellten. So deutlich hört man das selten und schon gar nicht von einem Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts.
Und unser oberster Schützer? Lässt sich davon nicht beeindrucken und verbittet sich Ratschläge. Herr Papier wird also bald wieder etwas zu tun kriegen, der Ausgang ist aber unschwer vorherzusehen.
Am Ende bleibt nur ein Gedanke: Für Jugendliche, die beharrlich gegen das Recht verstoßen, werden härtere Strafen gefordert. Minister, die sehenden Auges permanent die Verfassung verletzen oder dies zumindest fordern, bleiben im Amt. Muss das so sein?"Wichtige Links zu diesem Text"
Heribert Prantl in






Kommentare
Die von dir zitierte Schrift "Der Führer schützt das Recht" war meines Wissens eine Rechtfertigung aus Schmitts Feder, die nach der Ermordung der SA-Führung im Zuge der "Nacht der langen Messer" erschien. Das mit dem Reichstagsbrand stimmt also nicht. Es wäre gut, wenn du in dieser Hinsicht eine Korrektur vornehmen würdest, zumal dieser Artikel bei einer Googlesuche nach besagtem Titel sehr weit vorne erscheint.
13.03.2008, 21:32 von GvRGruß
GvR
@GvR upps...
16.04.2008, 15:18 von nutella@[Benutzer gelöscht] so daneben nazi-vergleiche häufig sind - es geht um diesen einen spezifischen gedanken und nicht um das regime als ganzes. ich sage nichts zu den opfern, ich vergleiche keine menschen oder leiden oder was auch immer. nicht einmal entwicklungen. ich kann wirklich nicht sagen, was daran verharmlosend sein mag.
20.02.2008, 11:48 von nutellazumal ich hier nun wirklich - ausser im ersten absatz - nichts mehr zu den nazis schreibe.
ich glaube, wer diesen text in erster linie als nazi vergleich liest hat ihn entweder nicht weiter als bis zum ersten absatz gelesen oder überhaupt nichts verstanden. sorry.
@nutella Verstanden habe ich den Text schon, trotzdem ist sein Einstieg eher zweifelhaft. Der Text findet seinen Eingang durch einen dummen Bezug zum 3. Reich, alleine die Überschrift suggeriert eine Ähnlichkeit zwischen Schäubles tun und Hitlers verbrecherischem Staatssystem. Ich finde keine Parallelen zwischen den Vorgängen von damals und der heutigen Diskussion.
20.02.2008, 16:38 von magnus@[Benutzer gelöscht] so weit will ich gar nicht hinaus.
20.02.2008, 17:08 von nutellaich finde aber, dass allein schon dir parallelität des gedankens, das recht durch rechtsbruch schützen zu wollen (unabhängig von eventuellen hintergedanken, über die man auch bei carl schmitt nur spekulieren kann) es rechtfertigt, diesen einstieg zu wählen.
und wenn es dir aufgefallen sein sollte: es geht um die gedankenwelt von carl schmitt, um die überschrift der reichtstagsbrandverordnung, nicht die von hitler. deshalb ist jede parallele, die du noch zu hitler zu spannen versuchst, ziemlich daneben. wenn du irgendetwas von einer parallele zu hitlers staatssystem zu lesen meinst hast du den text leider überhaupt nicht verstanden.
Mir passt der Vergleich zu Carl Schmitt nicht, so gewollt provokant, so völlig aus der Luft gegriffen, voll daneben.
18.02.2008, 01:38 von magnusWo bitte findet sich der Zusammenhang?
Gruss
@magnus klar ist der titel bewusst provokant.
18.02.2008, 01:46 von nutelladaneben? ich glaube nicht.
natürlich weiss ich, wer er ist. und natürlich weiss ich, dass man mit nazi-vergleichen ein wenig vorsichtig sein soll. und ich weiss auch, dass natürlich das, was hier geschieht, noch weit entfernt von dem ist, was nach 1933 passiert ist. auch auf rechtlichem gebiet.
berechtigt ist er meiner meinung nach trotzdem. zunächst der gedanke, "das recht" dadurch zu schützen, dass man die rechtsstaatlichkeit langsam erodieren lässt. das sind natürlich nicht nur die sicherheitsgesetze, die ständig für verfassungswidrig erklärt werden. das sind auch argumentationen, bei denen bewusst in kauf genommen wird, als staat die bindung an die gesetze aufzugeben, um irgendwelchen gefahren zu begegnen. von den beispielen gibt es nicht gerade wenige und es scheinen immer mehr zu werden.
und dann sind die gedanken carl schmitts natürlich immer noch lebendig und werden gerade wieder "modern". und so weit ist der gedanke hinter dem luftsicherheitsgesetz nun auch nicht von "souverän ist, wer den ausnahmezustand beherrscht".
Ich halte Schäuble für einen verbitterten alten Sack, dem zugegebenermaßen grausiges passiert ist - aber das gibt ihm nicht das Recht, seinen sagen wir vorsichtig "unterschwelligen Hass" (oder besser paranoiden Aktionen?) auf diese Weise versucht zu platzieren...
18.02.2008, 01:06 von KiyanGruselig, ganz gruselig!
Guter Text! Schön, dass eine Disskussion über Schäuble, seinen Sicherheitsbegriff und die Art diesen umzusetzen mittleweile sowohl hier als auch in politischen Diskussionen Thema ist. Hoffe , dass diese Diskussionen bald zu einer Veränderung führen und es nicht mehr so sein muß.
03.02.2008, 14:16 von dieprofiGruss