In Deutschland ist es verboten, die Asche eines Toten aus dem Flugzeug oder Ballon aus zu verstreuen.
Im französischen oder schweizer Luftraum darf man sich allerdings bestatten lassen.
Das deutsche Bestattungsgesetz verbietet die Luftbestattung, da in Deutschland Friedhofspflicht besteht. Einzige Ausnahme ist die Verstreuung der Asche über bestimmten Gebieten der Ost- und Nordsee.





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