Ehrenamt und doch zu (S)teuer
Der Fiskus macht auch vor Freiwilligenarbeit nicht Halt. Wie das Finanzministerium das Ehrenamt unter Beschuss nimmt.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Sport ist in Bayern erst seit sieben Jahren möglich. Es wird staatlich gefördert und ist mittlerweile mit etwa 350 Teilnehmern jährlich ein Erfolgsmodell. Doch die Zukunft ist ungewiss. Denn die Freiwilligenarbeit ist in das Visier des Finanzministeriums geraten.
Wie ein Pfeil schießt die Umsatzsteuer auf einen harmlosen orangenen Ball zu. Der ist mit den Buchstaben “FSJ” beschrieben. Darüber die mahnenden Worte: “…bald ist die Luft raus!” So jedenfalls veranschaulicht eine aktuelle Postkarten-Protestaktion der Deutschen Sportjugend die für kommenden Herbst geplante Umsatzsteuerpflicht ehrenamtlicher Freiwilligendienste. Das Problem: Viele Sportvereine können die zusätzliche Belastung nicht schultern. 700 Euro zusätzlich pro Jahr würde die Steuer kosten. In der Konsequenz werden FSJ-Stellen eingespart.
Nur billige Arbeitskräfte?
Das kann nicht im Sinne des Finanzministers sein. Denn schließlich fördert auf der anderen Seite das Familienministerium das FSJ mit Millionenbeträgen. 68 Euro Zuschuss pro FSJler und Monat stehen 63,07 Euro Umsatzsteuerbelastung gegenüber. Das ist eine Null-Rechnung, die den Staat gut dastehen lässt und den Haushalt nicht belastet. Die Vereine bleiben auf der Strecke. Doch die Rechtslage ist kompliziert. “Darüber könnte man Doktorarbeiten schreiben”, meint Stephan Giglberger, Bildungsreferent der bayerischen Sportjugend. Jugendliche, die ihr FSJ im Sport leisten, sind formal bei einem Trägerverband angestellt. Also etwa beim Bayerischen Landessportverband (BLSV), und erhalten ein Taschengeld von etwas über 300 Euro pro Monat. Ihren Dienst verrichten die Freiwilligen dann aber bei einem Verein ihrer Wahl vor Ort. Nach Lesart des Finanzministeriums überlässt also der Trägerverband dem lokalen Verein eine Arbeitskraft. Und das ist nach EU-Recht umsatzsteuerpflichtig.
Genau hier scheiden sich nun die Geister. “Wir betreiben keine Personalbereitstellung, sondern liefern ein breites Bildungsangebot”, ereifert sich Giglberger über die Steuerpläne. Die Träger würden die Teilnehmer schließlich pädagogisch begleiten. Ist die Steuer also doch nicht gerechtfertigt?
Wolfgang Toepfer (21) jedenfalls sieht sich nicht als billige Arbeitskraft. Seit fast einem Jahr arbeitet er im Rahmen des FSJ beim Akademischen Ruderclub Würzburg (ARCW). Er betreut Schulkinder, trainiert Nachwuchsruderer. Neben den 25 Seminartagen, die während des FSJ belegt werden müssen, hat er noch mehr gelernt: “Es bringt einen einfach persönlich weiter, ein Jahr im sozialen Bereich zu arbeiten. Ich bin ein viel offenerer Mensch geworden.” Und außerdem ein Unverzichtbarer, sagt ARCW-Ehrenvorsitzender Horst Langwitz. Ob die Nachwuchsförderung ohne einen FSJler in Zukunft aufrecht erhalten werden kann, sei fraglich. Für das nächste Jahr ist die Nachfolge noch gesichert. Dass das auch in Zukunft so bleibt, bezweifelt vor allem die Kassenwartin Ingrid Langwitz.
Martin Schulze-Röbbecke, Vorsitzender des Schwimmclub Haßberge findet das unmöglich. Deswegen hat er sich an die Bundestagsabgeordnete Susanne Kastner (SPD) gewandt. Die versprach, sich darum zu kümmern und fragte in der zuständigen Stelle im Bundestag nach.
Möglichkeit der Umgehung
In einem Antwortbrief, der dieser Zeitung vorliegt, wurden Schulze-Röbbeckes Hoffnungen allerdings schnell zerschlagen: Am EU-Recht komme man nicht vorbei, hieß es darin. Immerhin aber enthält der Brief einen Hinweis auf ein Schlupfloch in der Umsatzsteuerpflicht, das die Bundesregierung im Rahmen des im Juni erneuerten Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) in Paragraph 11 eingeräumt hat.
Darin wird die Möglichkeit gegeben, dass der Verein selbst, und nicht der Träger, als Arbeitgeber auftritt. Die Umsatzsteuer entfiele dann. Schulze-Röbbecke hält diese Lösung allerdings für nicht praktikabel: “Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß.” Schließlich arbeiten im Sport viele Vorstände ehrenamtlich. “Es fehlt schlicht das Know How, um einer Arbeitgeberverpflichtung nachzukommen”, so der Vorsitzende. In diesem Zusammenhang wundert es ihn auch nicht, dass andere soziale Einrichtungen, die formal ja auch von der Umsatzsteuerpflicht betroffen wären, nicht auf die Barrikaden gehen. Große Wohlfahrtsverbände wie etwa das Rote Kreuz hätten sogar auf Kreisebene eine professionelle Geschäftsführung und Personalabteilung. Schulze-Röbbecke zuckt die Schultern: “Für die ist das doch ein Klacks.”
Im Schwimmclub Haßberge jedenfalls kann man zukünftig wohl keine FSJ-Stelle mehr anbieten. Und die Bayerische Sportjugend fürchtet bereits, dass diese Art der Lösung landesweit Schule macht. Es wäre das Ende des Erfolgsmodells “FSJ im Sport”. Grund zur Hoffnung gibt es wenig. Auf die Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, welche Mängel die Bundesregierung am JFDG sieht, antwortet diese in Drucksache 16/9699 denkbar knapp: “Keine”.
Tags: Ehrenamt





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